Jura für Blogger

Was wenn...

... ein Blogger (nicht ich ;) ) sich über T-Shirts eines Onlineanbieters lustig macht und dabei die T-Shirts abbildet und die Fotos bei einem Onlinehoster lagert...

... kann der Anbieter ihm dann drohen, dass pro Bild 5000 Euro Schadenersatz/Streitwert anfallen?

Was wenn...

... ein Blogger (Student) sich über eine Spammail eines Partners eines Onlineanbieters lustig macht.

... Ist das dann sowas wie Nötigung, wenn der Anbieter sagt 'Und wenn mich das X0.000 Euro kostet, das sagst du nicht nochmal?'

Was wenn...

... ein Informatiker einen peinlichen Datenbankfehler in einem Social Networking-Ding findet und sagt: Macht das weg, ich blogg das irgendwann?

Ist es dann ne gute Idee, dem mit Anwälten zu drohen?

Alles natüüürlich rein hypothetisch und ohne Bezug zu konkreten Fällen oder gar ein und dem selben Fall.


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Kommentare

  1. REPLY:
    Wenn s wenigstens die anwälte vor gericht austragen würden. Nein. Das läuft rein über die angschiene, dass man nachher pleite ist.



    Mein einziger Trost ist, dass solche Firmen mit so ner Denke auch das 'social business' nict so hinkriegen, dass die user auch bleiben.



    Ggf. ist Web 1.0 auch nicht man der Blase krepiert sondern an der Gierarroganz. So nach dem Motto: Klickvieh...

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