OSZE, Journalisten-Rechte für Blogger --- und die Pflichten?

[D]ie OSZE-Beobachter [kommen] zur Forderung, dass Internet-Schreiber (Blogger) und Online-Journalisten unter demselben rechtlichen Schutz stehen sollen, der für alle Journalisten gilt. Die Meinungsfreiheit mit dem sie ergänzenden Recht auf Privatsphäre und das journalistische Zeugnisverweigerungsrecht soll den neuen Journalisten nicht abgesprochen werden.

[heise online - OSZE-Tagung verlangt journalistische Rechte für Blogger]



Das klingt an sich nicht schlecht, aber wo exakt zieht man jenseits dieser Sonderrechte die Grenze.

Hat jeder Blogger dann Freiberuflerstatus beim Finanzamt?

Ist er, wenn er nicht von Honoraren sondern Werbung lebt, Freiberufler oder gewerbetreibender?

Kann er sich beim Presseversorgungswerk und bei der berufsgenssenschaft versichern? Zahlt ihm die VG Wort Ausschüttungen? (Und muss Adsense was an VG Wort abrücken?) Und wie ist es mit der Künstlersozialkasse? Kann sich eij Blogger dort kramnklen- udn rentenversichern? (Und der Steuerzahler und die Verlage legen den Arbeitgeberanteil drauf?)



Wie ist es mit Zugang zu Berufsvertretungen und Presseausweisen? (Und den beliebten PRESSE-Autoschildern?) Wie mit der Akkreditierung bei Messen und anderen Veranstaltungen? (Damit beschäftige ich mich gerade...) Wie mit Presserabatten?



Anders: Kann man 'ein bisschen' Journalist sein?



Und -fragt Gretchen-: "Wie hältst Dus mit den journalistischen Pflichten?"



The floor is yours.

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