"Adsense-Pflicht für Blogger" Oder: "Verfassung, Geld und Journalismus"

Nein, natürlich nicht. Aber Groklaw wirft eine interessante Diskussion auf:

Wann ist ein Blogger als 'Journalist' gesetzlich geschützt?

Ein Gesetzesentwurf für die USA sieht vor, dass der Journalist ein "Substantial income" aus seiner Tätigkeit erwirtschaften MUSS. - Was übrigens in D auch das Kriterium ist, um von DJV oder DJU als Journalist aufgenommen zu werden und aus gewerkschaftlicher Ecke einen Journalistenausweis zu bekommen. (Man möge mich korrigieren, aber PRler nehmen die auch auf, oder?)

Daraus würde folgen, dass nicht nur ein Blogger ohne Einnahmen aus dem Bloggen als Journalist "rechtlos" wären. (Bei meiner ersten Abmahnung, die eine der frühsten der dt. Blogosphäre war und die ich damals nicht groß rumgebloggt habe, lief ich genau in das Problem: der text auf den sie sich bezog war nicht 'beauftragt' und der Abmahner (ein Mail-Spammer, über den ich gebloggt hatte) war kein 'Kunde' und man half mit zwar bei der DJU den Betrag zu drücken, aber Rechtsschutz hätte ich nicht bekommen.)

Von der DJU übrigens verlautete, dass man Blogger natürlich gern aufnehme und sie auch Rechtsberatung bekommen, nicht aber Rechtsschutz.

Der Groklaw-Artikel weist darauf hin, dass nicht wenige journalistische Leistungen unentgeltlich erbracht werden und historisch wurden (z.B. von den Gründervätern der USA).

Dass sich andererseits Gesetze und Gewerkschaften an 'objektive Kriterien' halten müssen, ist ebenfalls logisch. Ob allerdings die Überlegung "(verfassungsmäßig schützenswerter) Journalismus ist nur, wenn es bezahlt ist" greifen kann, das bezweifeln die Kommentatoren bei Groklaw.

Dann noch eine Überlegung, die ich gelegentlich in Gesprächen anstelle:
Was _genau_ ist der Unterschied zwischen einem Blogger, der seine Anzeigen-Akquise selbst macht (der also sozusagen sein eigener Verlag ist) und einem Journalisten, dessen Anzeigenakquise die gelebte Anzeigenabteilung macht (und der vom Chefredakteur oder von der Verlagsleitung eins auf die Nuss kriegt, wenn er sich an L*dl oder Al*i, dem M*diamarkt oder der lokalen 'Werbegemeinschaft' vergreift). Faktisch leben Print-, Online- und Blogjournalismus vom selben: WERBUNG. - Das sagte ich übrigens dem Journalisten, der kürzlich da war. Der nickte mit schmerzverzerrtem Gesicht und ließ es aus dem Artikel natürlich weg.

Warum nur 'verlagsgestützter' Journalismus den Schutz der Verfassung genießen sollte und warum Blogger, also "Journalisten im Besitz der Produktionsmittel" (um es mal quasi-marxistisch (Gruß an den Schockwellenreiter und an Mercedes Bunz (re: BUnz + Marx)) zu sagen), warum also Blogger vogelfrei und reine Privatmeinungsverbreiter sein sollten, ist relativ unklar.

Und: Ob gerade Gewerkschaften engagierte Bürgerjournalisten im juristischen Regen stehen lassen wollen, müssten sie sich eventuell auch überlegen.

Vielleicht fällt den Blogosphärenanwälten ja auch was dazu ein.

via Mailhinweis von PB

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Kommentare

  1. Was Deutschland angeht, gibt Art. 5 GG, der die Pressefreiheit garantiert, eine solche Unterscheidung nicht her.

    Eigentlich könnte man schon, Zeit und Geld vorausgesetzt, gegen den "faktischen Zwang zum Presseausweis" klagen, denn wie kann es sein, dass irgendeine Organisation (oder gar der Staat selbst) definiert, für wen "Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film" gilt? Und von "Geld" steht da schon mal gar nix.

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    1. Nun ja, der Artikel 5 unterscheidet meiner nichjtjuristischen Ansicht nach zweierlei:

      a) 'jeder hat das recht' sich zu äußern und sich zu informieren - no prob. Von 'gratis' steht da allerdings nix. (Also nicht: Ich blogge, ich komm ins Konzert/die Messe auch so rein.)

      b) "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
      D.h.: (ich interpretiere)'wenn Leute das gewerblich und organisiert tun wollen, was sie eh dürfen, dann ist das besonders geschützt'. D.h. damit wird sozusagen eine 'Gewerbefreiheit' für die Erzeugung von medialen Kommunikaten fixiert. D.h. du musst eben nicht 'Pressemeister' sein um bestimmte Dientleistungen anbieten zu dürfen. (Frag mal nen elektriker was er darf und s nicht, oder, orignellerweise, einen Töpfer. NUR der 'Töpfermeister' darf 'Service' verkaufen, der gesele nur Einzelstücke.)

      'Pressefreiheit' heißt ja erst mal 'Freiheit was zu drucken', das war aus Zollgründen ne Weile in der Tat ein Problem. D.h. "Zensur" war "Schutz gegen Billiggedrucke aus dem Nachbarstaat" (zur Zeiten dt. kleinstaaterei) [deswegen waren 'Kalender' eher betroffen als 'Bücher'] Das ist spuzsn 'Handwerksrecht' und er für Drucker als für Redaktionen. /(Historisch.)

      jetzt, Presseausweis.

      Der Presseausweis dient eigentlich nur zum Nachweis, dass jemand BERUFLICH unterwegs ist und der veranstalter entscheiden kann, ob er ihn für lau reinlässt oder nicht. (z.B. bei Messen)

      D.h. es kann durchaus Journalisten geben, die keinen PA haben. Ich habe NUR einen wegen der Messen. (Ich bin eigentlich im VS-BaWü und nicht in der DJU.)

      D.h. der Presseausweis ist sozusagen keine Idee der Presse sondern der 'Gastgeber' solcher Events. Die wollen wissen, wer das ist, der da rumknipst. (Akkreditierung. -> Kredit -> Glaubwürdigkeit/Vertrauen)

      WARUM jetzt ein angestellter Journa,list vertrauenswürdiger sein sollte als ein Bürgerjournalist, ... wahrscheinlich weil er wiederum von der Peer-Group 'kontrolliert' wird. wie gut das täglich funktioniert sehen wir in "unserem" (nicht unumstrittenen) Blog-Flaggschiff BildBlog ;).

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  2. Andersherum ist manches dadurch, dass es als Privatmeinung erscheint, geschützt. Gehe ich die Abmahnungen der letzten Jahre durch (auch von vor dem Bloggen), finde ich in 11 von 16 den Hinweis, man habe es billig gemacht, weil ich so unprofessionell sei. In einem Fall befand das Gericht den Streitwert angesichts meines nichtgewerblichen Webauftritts viel zu hoch, in einem anderen kam es gar nicht zur Hauptverhandlung, weil es um Wettbewerbsverhältnisse nicht ginge. Ein Abmahner zog wieder zurück, als er nach Erklärung begriff, dass er gegen eine Privatmeinung vorgeht. Tatsächlich sind mir bis heute durch das Fehlen von Werbung wohl mehrere hundert Euro Einnahmen entgangen und mehrere tausend Euro Ausgaben erspart geblieben.

    - ok., würde ich mit meinem Blog journalistisch arbeiten und davon (u.a.) leben wollen, läge mir natürlich an materiellem Rechtsschutz.

    Nb. zum Presseausweis: Ich habe seit Jahren keinen mehr und halte es mit den Veranstaltungen so, dass ich gar nicht hinein will, es sei denn, ich bin eingeladen. Da bleiben immer noch mehr als mich interessieren. Ich habe aber zum Stichwort "Bürgerjournalismus" schon Phantasien vom "kleinen Presseausweis" gehört. Ein bisschen Distinktion soll wohl sein.

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    1. Das war auch der Tipp ds lawblog Udo auf der re:publica: Keine Fakten behaupten/schreiben sondern 100% Meinung (ohne dass es ne Schmähkritik wird).

      also nicht: 'Programm x hat 20% Bugs, das st mist' sondern 'wenn ein Programm, z.B. x von y 20% Bugs hätte, dann fände ich, das wär mist' Oder so.

      Anstrengend.

      Ideal isses natürlich, wenn du nix schreibst, was abmahnfähig ist.

      Ich hab bisher 2 kassiert und beide waren extrem diskutabel.
      Im einen fall war aich sauer üner nen Spammer, der mich am telefon und in Mails anlog (zuerst war ers selber, dann war es ein hacker, der die Mailadtenbank ausgetauscht hat, logo) und da hab ich _eeetwas_ überregaiert, aber keinen faktischen _Schaden_ angerichtet.
      Seitdem mahnt ein Anwalt in meinem Auftrag Spammer ab und zumindest er hat mehr verdient als ich damals zahlen musste ;) (Wenn mich ein Spammer anmailt, der ne Unterlassungserklärung abgegeben hatte DANN wird es teuer ;) )

      Das andere Mal war es ein Text von Karl Valentin, für den vom Herausgeber und vom Verlag (von keinem aber schriftlich) ein OK vorlag. Merke: "Fremde Texte an sich nur mit schriftlicher Genehmigung und die 100 Jahre aufheben."

      Als ich Journalist war also 'echt bei der Zeitung' hat nur mal einer rumgedroht, er zeige mich wegen Geschäftsschädigung an. Aber wenn Ausbildungsverträge vom Altpapierlaster mitten auf die Hauptdurchgangstraße von Konstanz fallen... was will er da drohen? Das wird dann eher peinlich.

      Für Veranstaltungen (also: Entertainment) hab ich nen PA auch noch nie gebraucht. Ich geh da aber auch nur als Presse rein, wenn ich Presse BIN. Aber eben bei Messen und Konferenzen.

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    2. Eine Zeitung o.ä. im Rücken ist eine gute Sicherung. Blogger müssten dafür sich finanziell vernetzen, Rücklagen in einen Topf schmeißen.

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