Leistungsschutzrecht: erste Ausblendungen von Verlagsangeboten aus (kleineren) Suchmaschinen

Stefan Niggemeier berichtet in Leistungsschutzrecht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an, dass einige kleinere Suchmaschinen, die den Googleindex verwenden (nicht aber Google selbst), Zeitungen von denjenigen Verlagen in den Suchergebnissen ausblenden, die Leistungsschutzrechtsabgaben fordern.


Das war abzusehen.

Mein Kommentar dort:

Mal so als Gedankenexperiment.

Wenn alle NICHTmartbeherrschenden Suchmaschinen die LSR-Verlage auslisten, dann könnte es doch Google auch tun, mit der Begründung, es sei marktüblich.

Oder?

Nebenbei ist es natürlich unsäglich, dass -selbst ein marktbeherrschendes - ein Unternehmen gezwungen wird, eine Dienstleistung an jemand zu erbringen (Suchindexaufnahme) die es wiederum dieser Person gegenüber gebührenpflichtig macht.

Um beim Bild des Taxifahrers zu bleiben: Der Taxifahrer MUSS den Hotel Gäste zutragen (weil er der einzige des Ortes ist oder besser: 90% der Taxis des Ortes hat), MUSS aber dafür, dass er das tut, den Hotel eine "Zufahrts(ab)nutzungsgebühr" zahlen.

Oder anders: Das Telefonbuch MUSS mich auflisten, muss mir aber dann dafür eine Gebühr zahlen dafür, dass es um auf mich zu verweisen, meinen namen benutzt und meine Adresse.

Ein Richter, der seine sieben Sachen zusammen hat, muss sowas für illegal erklären.

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