
Frage:
Ich bin Auszubildender, was gebe ich bei XING als Kategorie an: Schüler/Student oder Angestellter/Beamter?
Antwort:
Ich würde hier Angestellter wählen, wenn es eine betriebliche Ausbildung ist, Schüler, wenn es eine Ausbildung rein bei einer Bildungsinstitution (auch mit Praktika) ist.
Netzzitat:
"Der betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff ist in § 5 BetrVG definiert. Danach sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, § 5 Abs. 1 S. 1 BetrVG" http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/betriebsverfassungsrechtliche-arbeitnehmereigenschaft-von-auszubildenden-29-07-2014.1998/
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