Spammer

Einen Spammer in einem Weblog einen Spammer zu nennen, erzeugt einen Schaden bzw. Streitwert von 25.000 Euro und kostet demzufolge 620,02 Euro Anwaltsgebühren = Abmahngebühren.
Falls es jemanden interessiert.
Wer was spenden will: Ich geb per Mail gerne meine Kontonummer raus. (Nein, ich hab grad keine 620,02 Euro übrig.)
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Interessanterweise hat der Anwalt meiner Aussage, dass sein Mandant ein Spammer sei, in seinem Schreiben nicht widersprochen.
Und auf seiner Website empfiehlt sich der Anwalt (Zulassung 2002) als Spezialist, wenn es darum geht, etwas gegen Spammer zu unternehmen.
Er hat offenbar keinerlei berufs-ethische Probleme damit, Leute, die Spammer Spammer nenen, abzumahnen.
Ich hätte ihn wohl als erster beauftragen müssen den Spammer abzumahnen statt umgehehrt.
Tja.
[Update: tagged.]


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