Was darf ich bloggen? (re:publica)

(alle Zitate sinngemäß)

Das ganze gibt esauch als 'jcast'/podcast, weiss aber nich wo ;) bitte in die Kommentare ;))

Udo Vetters Tipps bei Abmahnungen:
- nicht "lagern", gleich reagieren
- genau lesen
- Anwalt einschalten

(Mein Tipp: Rechtsschutz der Gewerkschaft berät ;) )

Matthias Spielkamp:
- Wenn ich nicht nur ne Diaschau fürs Kinderzimmer mache sollte ich auf das Urheberrecht achten; über Google finden das Urheber recht leicht
- das Urheberrecht wird oft als 'Gelddruckmaschine' verwendet, aber oft fühle sich auch die Urheber zu recht in ihren rechten verletzt; z.B. bei kommerzieller Verwendung
- auch Journalisten machen sich zu wenig Gedanken über Urheberrechte - so seine Erfahrungen aus der Journalistenausbildungen

Vetter:
- auch große Verlage mit funktionierender Rechtsabteilung verletzen Rechte

Spielkamp:
- Zitiert eine AGB von Opinio, dass Dateien ohne Quellenangabe gelöscht werden und nur 'Videos ohne Urheberrechte' benutzt werden dürfen (welches Video ist schon von einem seit 70 Jahren verstorbenen Autor ;) )

Meinungsäußerungen vs. Tatsachenbehauptungen
Meinungen könne nicht 'wahr oder falsch' sein. Tatsachenbehauptungen haben ihre Grennze

Vetter:
Schreibt eure Meinungen und schreibt weniger Tatsachen
Vgl: "Coca Cola schmeckt Scheiße" (Meinung) vs "M*cD*nalds setzt seinen Burgern Suchtmittel zu" (Tatsachenbehaptung)
Beispiel "Nun hat Xy sich endgültig aus der Liga der Promihuren verabschiedet" -> Der gegnerische Anwalt wollte zwar vorgehen - ging aber nicht vor.
Nochmal: "Schreibt lieber eure Meinung als Tatsachen, die ihr nicht belegen könnt."
Jeder Mittelständler oder Freiberufler gibt spätabends nach dem er alle Pornoseiten abgesurft hat seinen Namen bei Google ein und dann findet er betreffende Einträge.
Wenn man Zuegen hat sollte man hoffen, dass die Gegenseite nicht die besseren Zeugen hat.
Gefährlich sind weniger die großen Firmen, die wissen inzwischen Bescheid. Die 'kleine Verbraucherkritik' ist gefährlicher. also die vom Mittelständler mit wald- und Wiesen-Anwalt -- aber diese Abmahnung ist genau so gefährlich wie die von einem 'Großen'.

Spielkamp:
Es ist daran gedacht die Kosten von ersten Abmahnungen bei 50 oder 75 Euro zu deckeln. Das lohnt sich dann für die Abmahner nicht.

Vetter:
Eine praktische Lösung sieht oft so aus, dass man den Beitrag entfernt und die abmahnende Seite auf 90% ihrer Kostennote verzichtet. dann kostet das 100 euro und man rettet den Blogger aus der Kostenfalle.

Spielkamp:
Es ist schon überraschend, das man hier verhandeln kann.

Vetter:
Wer denkt, dass dei anwaltliche Tätigkeit aus Paragrafen besteht, irrt sich. ich würde mich auch auf einem bazar beim Feilschen gut machen.
Manche Abmahner schreiben große Zahlen an Abmahnungen, 300 bis 600 in 2 Jahren. Hier wird der Lnbensunterhalt auf diesem Wege bestritten.

Der Erklärbär erklärt uns jetzt, dass alle ausser rein persönlliche oder familiäre Zwecke verfolgen, ein Impressum brauchen. sobald es ein banner hat, wird es 'geschäftsmäßig' betrieben.

?: Was ist, wenn der Bloghoster eingebunen werden.

Vetter:
Es besteht keine Abmahngefahr,wenn man kein Impressum hat. (Das ist eine 'Ordnungsvorschrift'.) es ist zwar cht vorgeschrieben, man muss es aber nicht haben wenn man es nicht will. (Udo Vetter will aber nicht zum Rechtsbruch aufrufen ;) )
"Wenn ihr wegen Impressum verklagt werdet, sagt denen: 'Bitte verklagt den Vetter', dann führe ich den Präzedenzfall durch."

Eigene und fremde Inhalte?
Vetter:
Man kann klar zwischen Artikeln und Kommentar unrerscheiden. Für eigene Artikel haftet man uneingeschränkt.
- Lest die Kommentare!
- reales Beispiel: Blogkommentare eines geschlossenen Blogs wurden zur Diskussion üer die Herstellung von Bomben genutzt. -> Polizei durchsuchte das Haus nach Sprengstoff.
- Der Blogger haftet zunächst nicht für die Kommentare. Zunächst ist der Autor verantwortlich.
- Man kann es stehen lassen solange etwas nicht *offensichtlich* rechtswidrig ist. (also: 'Politiker xy ist doch pädophil.') Bzw. bis man entsprechend informiert wird.
- Wenn man sagt, dass man alles liest oder sogar antwortet, ist man in einer ungünstigen Position.
- Wenn man einen problematischen Kommentar kritisch kommetiert, kann aber muss das nicht die Haftung anullieren. Beispielsweise bei Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik hebt kein kritisches Nachhaken die Rechtsverletzung nicht auf.
- Die gerichtlliche Praxis ist hier deprimierend. Viele Richter haben weder Ahnung vom Internet noch verstehen was weblogs sind - verstehen z:b. nicht, dass es um einen Kommentar ging. Es kann davon abhängen, was der zuständige Richter gefrühstückt hat....
- Hoher erklärungsaufwand führt damnn oft zum erfolg, was bei kleineren Fällen sehr aufwändig ist.

Vgl. Bartels/Mein Parteibuch gegen Sigmar Gabriel: Hier wurde der Richter überzeugt. Aber: Die Entscheidungen sind unwägbar.
"Das kannst du nicht verlieren" ist ein satz, den man in dem Zusammenhang nicht äußern sollte.

?: Was ist mit Videolinks; muss man Links prüfen?
Vetter:
Es wird aktuell aius Links eine Mitstörerhaftung konstruiert. Die höchstrichterliche Entscheidung weist darauf hin, dass ein Link nur ein verweis auf eine Adresse ist und keine Aussage. Anderes würde das Internet zerstören, da man ja nie weiß, wo ein Link Minuten später hin verweist. So einen Prozess wegen Linkhaftung wird man wohl gewinnen und im Interesse aller gewinnen müssen.
Ich würde dafür plädieren, dass man auch zu unseriösem verlinken darf ohne dafür verantwortlich zuu sein. Maßgeblich muss sein, was ich im eigenen Blog zu dem Link schreibe.

Spielkamp:
Weist auf das Heise-Urteil hin, das die Berichterstattung über Kopierschutzknack-Software zulässig ist, nicht aber die Verlinkung der Startseite - nicht mal die Downloadseite.

? Wird zwischen Blogs, Foren und Communities unterschieden? Wie wird ein Verstoß 'bewiesen'?

Vetter:
Da wird bei deutschen Gerichten nicht unterschieden. - Screenshots sind zwar keine Urkunden, aber in der Praxis ist eine Fälschungsdiskussion nicht relevant. Zu viel tricksen kann man da nicht. wenn man zu viel trickst schlägt man die Türe zu zu einer sachlichen Einigung. Ich spreche da aus eigener leidvoller Erfahrung.

? Bildzitate
Vetter:
Ein Recht auf Bildzitat wird im berechtigten Bericherstattungskontext zugelassen.

(Das Podium ist sich uneins, ob dem so ist und M. Spielkamp nimmt das als Indikator für die komplexe Situation...)

Spielkamp: Es soll auf keinen Fall der eindruck entstehen: Leute macht das nicht -- aber es gibt eben Leute, die daraus einen Rechtsstreit ableiten.

sieh: http://irights.info

Vetter:

Fotos von Kunstwerken darf man nicht veröffentlichen, selbst wenn sie im öffentlichen Raum stehen (OG: soweit ich weiß auch von 'Architekturen' - Vetter ist das Thema zu schwierig *g*). Wenn man fragt und keine Antwort bekommt: darf man trotzdem nicht.

Spielkamp: Panoramafreiheit: Was "normAL" einsehbar ist, darf fotografiert werden.(cf. Fall Hundertwasser-Haus: Von der Straße ist es erlaubt, aus einer anderen Wohnung nicht.

?: Heißt das, Google ist jetzt pleite?
Vetter: die sitzen in Amerika ;)

?: Muss ich auf Löschungsverlangen ohne genaue Detaillierung des Grundes nachkommen?
Vetter:
"So lange du mir nicht sagst, was ich falsch gemacht haben soll, kann ich das auch nicht berichtigen."

(Langsam wird es esoterisch was die Fragen angeht. Es reicht ;) )

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