#mfgtwit Carsten Ulbricht über Twitter & Recht


carsten Ulbricht gibt Entwarnung. an sich muss man nur beachten, was sich ohnehin von selbst versteht.

Carsten Ulbricht berät seine Mandaten v.a. zu Web 2.0 und Enterprise 2.0

Do's and Don'ts.
Erfahrungen zum Marketing
Fazit

-Transport von Inhalten
- vernetzt
- (Rechts)Verletzungspotetial
- Jeder kann lesen (auch der Chef)
- Direktmessages
- Retweets sind Zitate
- Inhalte bleben bestehen und sind schwer 'echt' zu löschen
- Rechtskonformität v.a. bei geschäflicher Nutzung relevant

geltende Rechte:
- Meinunsgfreiheit
- Strafrecht
- Zivilrecht

- Namensrecht beim Account beachten
- keine Marken oder Firmennamen von anderen nutzen
- Plattformbetreiber erst ansprehen vor dem Rechtsweg (geht schneller)
- vergleichbar mit Domainrechtssprechung
- Fake Accounts (auch Promis)
- auch Städtenamen und staatl. Einrichtungen sollte man als Namen vermeiden
- www.namecheck.com überprüft bei Social Media Kanälen ob dei ID noch frei ist.

- Kritikblogs müssen kenntlich machen, dass sie sich kritisch auseinandersetzen und nicht das Unternehmen sind

- Avatarbilder können Bildrechte verletzen. Nur Bilder verwenden, von denen man die Rechte hat.
- Tipp: Firmenaccount schon mal bei Twitter sichern, auch wenn man nicht aktiv ist.

- Impressumspflicht: bei geschäftsmaessiger Nutzung - die Juristen streiten sich
- "Wen Ihr Impressum mit zwei Klicks erreichar ist, aknn Ihnen nichts passieren. Und wenn was passiert, rufen sie mich an."
- "meines wissens gibt es noch keien abmahnung im twitterbereich. Und es wird auch noch ne Weile dauern."

Allgemein gilt:
- Tasachenbehatungen müssen wahr sein (was beweisbar ist, hier sind 23 Grad)
- Meinung kann man frei äußern (Hier ist ir zu warm)
- Mutti-Regel: alles was Mutti noch ok findet, kann man schreiben.

Wettbewerbsrecht
- keine verschleierten wettbewerbshandlugen (geschäftsmässiges twittern von anonymem Account)
- DM und andere Nachrichten können als Spam gewertet werden und so als Werbemassenmail abmahnfähig sein
- Linkhaftung auch bei shortlinks-wenn sich die Inhalte zu eigen gemacht werden-, Disclaimer sind wirkungslos. Auf rechtsradikales Verlinken und sich distanzieren: geht
- Urheberrecht: Wie ist es mit Mashups von Tweets (z.B. alle SPD-Tweets)
- sind Tweets schutzfähig? welt kompakt druckt 'lustige Tweets' ab
- Schöpfungshöhe? bei 140 Zeichen nicht (retweet ist also unproblematisch), aber ggf für den ganzen Stream
- RA-Kollege sammelt Urteile per Tweet -> das ist eine Datenbank! (sagt Carsten)
- Tipp: Zustimmung einholen auch für Aufname von Streams in mashups

Social media Guidelines in Firmen empfehlenswert

(Eigene erfahrungen, überspringe ich mal, er nimmt sich vor Twitter dialogischer zu nutzen...)

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