Verteidige Dein Netz: Google schlägt zurück - Das Leistungsschutzrecht in einfachen Worten erklärt

Hier: Verteidige Dein Netz - Google


Worum geht es?
Kurz:
- Wenn Google (und auch andere Suchmaschinen) auf Nachrichten von Presseerzeugnissen im Netz verlinkt und dabei kurze Schnipsel zitiert, wollen diese Presseerzeugnisse mitverdienen.
- Obwohl Google ihnen ja die Kunden bringt. (Und zugegebenermaßen dabei auch Geld verdient.)
- Wenn das Gesetz wird (unter dem Namen 'Leistungsschutzrecht'), wäre Google gezwungen, jene Webseiten nicht mehr in der Suche zur Verfügung zu stellen. (Oder denen, denen es Kunden bringt, dafür auch noch Geld zu zahlen.)
- Dann werden für uns alle solche Netzinhalte schwerer erreichbar; und die Zeitungen haben weniger Besucher auf ihren Webseiten und verdienen mit Werbung dort kein Geld mehr - und müssen schließen.

Google schlägt vor, diese Argumente (gern in eigener Formulierung, das oben ist meine persönliche Zusammenfassung) an den/die Bundestagsabgeordnete/n seines eigenen Wahlkreises zu senden und darum zu bitten, das Leistungsschutzrecht nicht zum Gesetz zu machen.

Das Link dazu findet sich auf der oben verlinkten Seite.

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Kommentare

  1. Das geplante Leistungsschutzrecht ist ein Vorhaben, dass meine lange schon schwelende Politikverdrossenheit auf den Gipfel hebt: Sollte dieses absurde Gesetz verabschiedet werden, wäre das nicht nur für alle Netz-User eine Katastrophe, sondern auch eine Mega-Blamage für den gesamten bundesdeutschen Parlamentarismus.

    “Kamingesprächsrepublik” dürfte man ein Land mit Fug und Recht nennen, dessen regierende Parteien ein Gesetz allein deshalb verabschieden wollen, weil “die Verlage” das so wünschen. Das Vorhaben ist seit drei Jahren heftig umstritten, wobei die Gegner alle vernünftigen Argumente auf ihrer Seite haben.

    Und Blogger sind auch massiv betroffen - siehe dazu:

    Das Leistungsschutzrecht vor der ersten Lesung – Google mischt sich ein
    http://www.webwriting-magazin.de/das-leistungsschutzrecht-vor-der-ersten-lesung-google-mischt-sich-ein/

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