CMS Hasche Sigle beim MIttelstandstag über Unternhemsnübergabe/-nachfolge

Liveblogging vom Mittelstandstag Friedrichshafen

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CMS Hasche Sigle (hier vertreten durch Dr. Björn Demuth und Dr. Michael Schellenberger) eine weltweit aktive Wirtschaftskanzlei mit vielen vielen Pzunkten auf vielen vielen Slides.
Aber es gibt die Präsi, das hilft dann wahrscheinlich auch nur, wenn man damit selbst wieder zum Anwalt geht.

Also, Streit und Risiko sollen vermieden werden.
Wie macht an hier eine Notfallplanung?

Problem: Drive und Know-how sind beim Unternehmer.
Wg. Krankheit oder Unfall. Oder Tod.

Jetzt ist ein Weiterführungsplan und eine Regelung notwendig.
- Bevollmächtigte festlegen, ggf. mit Beirat zur Vermeidung von Blockaden
- Sammeln und Ordnen von Unterlagen (Notfallkoffer)
- Vermögensverzeichnis
- Willen artikulieren
- Für Vollmachten reichen privatschriftiche Testamente nicht aus.

- Die Bank will einen Notfallplan und eine Nachfolgeregelung sehe -> Ranking
- Gesetze spiegeln oft nicht den eigenen willen wieder
- Mangende Regelung kann Belastungen oder Haftungen auslösen
- Regelungsvakkum führt zu Streit

Zu regeln sind:
- Ehegüterstand (Gütertrennung ist nicht zwingend gut)
- wirksames Testament
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Liquiditätssicherung

Beirat ist hilfreich:
- Vermeidet Blockaden (verfügt z.B. über eine Stimme bei Patt)
- schlichtet Streit

Er sollte im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sein, d.h. der Beirat kann Kompetenzen von Geschäftsführung oder Aufsichtsrat übernehmen. - Nicht nur kontrollieren oder Beraten.

Jetzt geht es in die Steuerregelungen, das wird mir zu komplex, dass ich da Unsinn schreibe ;)

Ah, interessant: Über Famliengesellschaften, de jeweils je einen Vetreter in einer Gesellschafterversammlung entsendne, lassen sich selbst komplexere Familienstrukturen übersichtlich abbilden.

Ein Famlienpool zu Lebzeiten (GbR oder KG) kann ein Vermögen sinnvoll stukturieren und kontrollieren und entsprechende Stimmrechte strukturieren.

Möglich ist auch eine Stiftung (vgl Bosch, und ich glaub Lidl).

Risiken:
"Unternehmen haben einen Unternehmenszweck, Erbengemeinschaften haben den Zweck, sich zu streiten."
Sie sind also zu meiden.

Gütertrennung verursachen erhöhte Pflichtteilsquoten. der andere Haftet nur, wenn er sich auch in die Haftung begibt.
Lösung: Die Zugewinngemeisnchaft tritt nur ein, wenn die ehe endet (Tod, Scheidung, Annullierung). In Form einer 'modifizierten Zugewinngemeinschaft'. Bei Ende zu Lebzeiten wird der Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder gestreckt.

Neu; deutsch-französischer Wahlgüterstand (auch für innerdeutsche Ehen).
(Äh, ich bin grad verwirrt.)



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