Böhmermann & der Gerichtsentscheid: Was eigentlich wichtig ist

Meedium hat einen etwas korinthigen Ansatz, was den Gerichtsentscheid angeht, konzentriert sich auf die 'verbotenen Zeilen' (und belegt damit das, was Richter Fischer an der rpTEN kritisiert hat) und konstatiert einen (Teil)Erfolg für Erogan.

Siehe hier:
Böhmermanns Schmähgedicht nach dem Gerichtsentscheid: Welche Zeilen erlaubt und welche verboten sind › Meedia:

Mein Ansatz und Kommentar dort.

Wichtiger ist, dass, so ich recht verstehe, das Landgericht die Äußerung in Gänze als straffreie Satire wertet und Böhmermann nur verbietet, einzelne Passagen aus dem Text zu wiederholen.
Ich sehe das NICHT als (Teil)Sieg für Erdogan sondern als Sieg für die Kunstfreiheit. Denn B. hatte ja nie die Absicht, Teile aus dem Gedicht isoliert zu ‚behaupten‘. er hatte überhaupt nie die Absicht ernsthaft diese Aussagen zu "machen", sie waren immer nur Demonstrationen in einem Kontext.

D.h. wenn ich sage „Es liegt mir fern, Sie ein Arschloch zu nennen“, kann ja auch keiner sagen: "Sie haben mich A. genannt…"

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