Petition - Befreiung von der A1-Bescheinigung für Geschäftsreisen - IHK Hochrhein-Bodensee

Ausnahmsweise ein Fremdtext:
Bei Dienstreisen in einen anderen EU-Mitgliedstaat benötigen Beschäftigte eine A1-Bescheinigung als Nachweis über den Sozialversicherungsschutz im Heimatland. Dies gilt auch für kurze Meetings, Besprechungstermine oder kurzfristige Serviceaufträge. Die bürokratischen Anforderungen zur Antragstellung und die Bearbeitungsfristen belasten Unternehmen erheblich, hemmen eine schnelle Auftragsabwicklung und schränken die Wettbewerbsfähigkeit ein. 
Ausnahme für Geschäftsreisen
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Geschäftsreisen von der Beantragung der A1-Bescheinigung befreit werden. Das Aufstellen von Anlagen und daran ausgeführte Servicearbeiten bis zu 14 Tagen sollen ebenfalls den Status einer Geschäftsreise erhalten.

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Petition - Befreiung von der A1-Bescheinigung für Geschäftsreisen - IHK Hochrhein-Bodensee

Photo by Kelly Sikkema on Unsplash

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